Eine individuelle und fachliche Beratung in der Häuslichkeit des zu Pflegenden wird durch die Wohnberatung des AWO Kreisverbandes Gütersloh sichergestellt. Weiter stellen wir die Anträge mit der Beschreibung der häuslichen Pflegesituation und der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Bildmaterial und die geprüften Kostenvoranschläge der Handwerksbetriebe, inkl. Abzug aller nicht pflegerelevanten Positionen, liegen unseren Schreiben bei.
Allgemein:
Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen in der Wohnung die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Der Zuschuss beträgt max. 4000 € für alle Maßnahmen zum aktuellen Zeitpunkt des Pflegebedarfes.
Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein weiteres Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Im Detail:
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung. Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können.
Für eine einfache und schnelle Berarbeitung haben wir für Sie hier Anträge und Formulare einiger Krankenkassen zusammengestellt, die öffentlich zugänglich sind.
Ihre Krankenkasse ist nicht dabei? Kein Problem, rufen Sie uns einfach unter 05241 9035 17 oder 9035 27 an, wir helfen Ihnen gerne weiter.