Wohnberatung-AWO Gütersloh

Finanzielle Hilfen

Zur Finanzierung von Wohnanpassungsmaßnahmen stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die im Folgenden, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr aufgeführt sind.

Die Wohnberatung unterstützt bei der Suche nach der für Sie passenden Finanzierungsmöglichkeit. Die Beratung und Unterstützungsleistung der Wohnberatung sind für Sie kostenlos.

Pflegebedürftige Menschen können bereits ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Der Zuschuss zu den Kosten für die baulichen Veränderungen zur Wohnungsanpassung beträgt maximal 4.000 €. (§ 40 Abs. 4, SGB XI)

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung kann je pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 16.000 € begrenzt und wird bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten anteilig auf alle Personen, für die die Maßnahme notwendig ist, aufgeteilt.

Soldaten, Opfer von Gewaltverbrechen, etc. haben Anspruch auf notwendige Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 27c BVG)

Förderung der Modernisierung von Wohnraum.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen mit Tilgungsnachlass für bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden. Ein Schwerpunkt ist die Reduzierung von Barrieren in bestehendem Wohnraum. Ansprechpartner ist die Wohnbauförderungsstelle des Kreises Gütersloh.

AKTUELL!

KfW-Newsletter vom 13.07.2023

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar.

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.

Die wichtigsten Neuerungen:

• Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.

• Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.

KfW Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung.
Hier werden Einzelmaßnahmen mit einem Zuschuss von 10 % der Investitionskosten gefördert, die zwischen 2.000 bis 50.000 Euro liegen können.

Über das Programm 159 der KfW werden der Kauf oder Neubau eines barrierefreien Hauses und Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen in bestehenden Wohneinheiten mit einem Kredit gefördert.
Über die kostenfreie Servicenummer 0800 539 9002 können Sie nähere Auskünfte bekommen.

Unter Bezug auf die Eingliederungs- oder Altenhilfe kann der Sozialhilfeträger die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für schwerbehinderte und ältere Menschen finanziell unterstützen. Hierzu zählt auch der notwendige Umbau einer vorhandenen Wohnung. Leistungen können allerdings nur dann gewährt werden, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist oder die Leistung eines anderen Kostenträgers nicht ausreichend ist (z. B. der Zuschuss der Pflegeversicherung für die bauliche Maßnahme nicht ausreicht). Außerdem sind die Leistungen immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller.
(SGB IX, SGB XII)

SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Schwerbehinderte Menschen, die berufstätig sind, haben Anspruch auf Kostenzuschuss für behindertengerechte Umbaumaßnahmen, die mit dem Erreichen des Arbeitsplatzes, also mit dem Arbeitsweg, im Zusammenhang stehen.

Kontakt






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